Wildtauben – Taube ist nicht gleich Taube

Wir werden öfter gefragt, ob man Ringeltauben brüten lassen darf – die Antwort lautet: Ja, man muss es sogar. Die Ringeltauben sind Wildvögel und damit streng geschützt. Ein Entfernen oder Stören des Geleges ist verboten. Dies betrifft alle Wildtauben und – vögel.

Die Bilder 1-3 zeigen häufige Wildtaubenarten: 1. Türkentaube, 2. Ringeltaube, 3. Turteltaube. Die Bilder 4-6 zeigen Beispiele domestizierter Tiere: 4. Brieftaube, 5. Ziertaube, 6. Stadttaube. Sie sind keine Wildtiere (aber als Wirbeltiere natürlich durch das Tierschutzgesetz geschützt)

Stadttauben sind keine Wildtiere, da sie von domestizierten Tauben und damit von Haus- oder „Nutz“tieren abstammen. Sie leben wortwörtlich „auf der Straße“ und sind auf die Nähe und Unterstützung des Menschen angewiesen. Um ihr durch Hunger, Fehlernährung und unsichere Lebensräume verursachtes Leid zu senken, ist Populationskontrolle durch rechtzeitigen Austausch von Eiern durch Atrappen ein Ziel modernen Stadttaubenmanagements.

Das kontrollierte Eingreifen in Bruttätigkeiten ist daher nur bei Tieren, die keine Wildtiere sind gestattet und angezeigt. Eier und Gelege aller Wildvögel stehen unter gesetzlichem Schutz.

%d Bloggern gefällt das: